Rechtsschutzversicherung - recht 01

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung gibt Ihnen in einem Rechts­streit finan­zi­el­len Rück­halt. In der Regel decken Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen die Rechts­be­rei­che: Pri­vat­recht, Wohn­recht, Berufs­recht und Ver­kehrs­recht ab. Wei­tere Absi­che­run­gen kön­nen in Form von Leis­tungs­bau­stei­nen eben­falls ein­ge­schlos­sen werden.

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