Krankenzusatzversicherung - zahnbuerste 01 1

Kranken­zusat­zversicherung

Als Mit­glied einer gesetz­li­chen Kranken­versicherung, erhält man bei ärzt­li­chen Behand­lun­gen nur die soge­nannte „Regel­ver­sor­gung“- also das, was medi­zi­nisch not­wen­dig ist. Alles was dar­über hin­aus­geht, muss in der Regel selbst gezahlt wer­den. Mit einer pri­va­ten Kranken­zusat­zversicherung ist es mög­lich, ein bes­se­res Leis­tungs­ni­veau abzu­si­chern und nicht auf eine bes­sere Behand­lung ver­zich­ten zu müssen.

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