Als Halter eines Kraftfahrzeugs sind Sie gesetzlich verpflichtet eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dazu dienen soll, die Unfallopfer abzusichern. Möchten Sie Ihr Fahrzeug darüber hinaus gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust absichern, kann zusätzlich eine Kaskoversicherung eingeschlossen werden.